18. Juni 2024

Allgemeinverfügung des Landkreises Hof zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

Zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit erlässt das Landratsamt Hof folgende Allgemeinverfügung:

Die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit mit zugelassenen inaktivierten Impfstoffen im Landkreis Hof wird erlaubt. Der Tierhalter muss hierzu einen praktizierenden Tierarzt beauftragen.

Bezüglich der Impfung gegen das BTV-Serotyp 3 wird die Anwendung der nachfolgend aufgeführten, noch nicht zugelassenen, immunologischen Tierarzneimittel zum Schutz empfänglicher Tiere vor der Blauzungenkrankheit, soweit die immunologischen Tierarzneimittel ausschließlich inaktivierte Erreger enthalten und bei ihrer Herstellung nur Virusstämme des Serotyps 3 verwendet worden sind, gestattet:

  1. Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
  2. Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.
  3. Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.

Der Tierhalter muss jede Impfung nach ihrer Durchführung selbst oder über einen beauftragten Impftierarzt innerhalb von sieben Tagen in der HIT-Datenbank unter Angabe

  • der Registriernummer des Betriebes
  • des Datums der Impfung
  • des verwendeten Impfstoffes und
  • der Ohrmarkennummer eines jeden geimpften Rindes bzw. der Anzahl der geimpften Schafe oder Ziegen

erfassen. Die Impfung muss dem Landratsamt Hof, FB Veterinärwesen, angezeigt werden. Die Bayerische Tierseuchenkasse gewährt auf Antrag für die Impfungen gegen BTV-3 eine Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro Impfung.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine nichtansteckende Erkrankung bei Wiederkäuern und Kameliden, welche durch das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) verursacht wird. Das Virus existiert in mindestens 24 verschiedenen, klassischen Serotypen. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen).

Die ausführliche Allgemeinverfügung finden Sie hier: Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

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18. Juni 2024