9. Januar 2021
Bayernweit Regelungen ab 11. Januar 2021
Aufgrund der anhaltenden Corona-Infektionslage hat der Freistaat Bayern die bislang geltenden Regelungen angepasst und bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
Demnach gilt vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021:
Private Treffen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt.
Nächtliche Ausgangssperre
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
5. der Begleitung Sterbender,
6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
7. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen
Schließung von Schulen und Kitas
Sämtliche Schulen bleiben bis 31. Januar 2021 geschlossen. Es findet Distanzunterricht statt. Für Schülerinnen und Schüler von der 1.-6. Klasse und für Kinder und Jugendliche, die eine Förderschule besuchen, wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Das gleiche gilt für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder. Auch diese bleiben geschlossen.
Für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Darüber hinaus ist eine wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Wenn möglich, soll es ab Februar wieder gestaffelten Präsenzunterricht geben.
Die Weihnachtsferien werden nicht verlängert. Um verpassten Stoff aber nachholen zu können, werden die Faschingsferien gestrichen.
Bewegungsradius in Hotspots bei Inzidenz > 200
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, so sind touristische Tagesausflüge für Personen, die in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.
Einkäufe, der Besuch von Lebensgefährten und Verwandten sowie der Weg zur Arbeit ist weiterhin erlaubt.
Einzelhandel
Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist weiterhin untersagt. Allerdings ist das Einkaufen mit dem Prinzip Click & Collect oder Call & Collect möglich. D.h. unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen können Einkäufe, die online oder telefonisch bestellt wurden, vor Ort am Laden abgeholt werden.
Alle weiteren Regelungen der Elften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleiben bestehen:
Die entsprechende Verordnung zur Änderung finden Sie hier