Bayern: Corona-Maßnahmen bis 2. April
Bayern verlängert wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 2. April
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf die neuen Corona-Schutzmaßnahmen hingewiesen, die ab Samstag (19. März) übergangsweise bis zum 2. April gelten sollen.
Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Corona-Schutzmaßnahmen erläutert: „Die aktuelle Pandemielage mit Höchstwerten bei den Neuinfektionen gebietet es, wichtige Schutzmaßnahmen zu verlängern. Dies betrifft im Kern die bestehenden 2G-/3G-Regeln und die Maskenpflicht.“ Maskenstandard bleibt in Bayern die FFP2-Maske.
Insbesondere gelten folgende Maßnahmen und Anpassungen der kommenden Wochen:
- Aufgrund des hohen Schutzniveaus durch regelmäßige sind stufenweise Lockerungsschritte in Schulen in Bezug auf die Maskenpflicht geplant
- Stufe 1: Ab 21. März Entfall der Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz in den Grundschulen sowie an Förderschulen
- Stufe 2: Ab 28. März Entfall der Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz auch für die 5. und 6. Klassen aller Schulen.
- In den Schulen und Kitas wird auch wie bisher regelmäßig getestet.
- Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gilt zudem weiterhin ein intensiviertes Testregime und Maskenpflicht auch am Platz.
- Die Zugangsregelungen nach Impf-, Genesenen- oder Teststatus – also die Regelungen zu 2G plus, 2G oder 3G – bleiben im schon bisher geltenden Umfang erhalten. Es gilt also bis 2. April weiterhin z.B.
- 2G plus in Diskotheken
- 2G bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich, in Zoos, bei Messen und Kongressen, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie
- 3G in der Gastronomie und im Beherbergungswesen sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich.
- Für den Zugang von Besuchern und Beschäftigten zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen benötigen Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte brauchen – analog der bisherigen Bundesregelung – zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Entfall folgender Regelungen ab 19. März:
Aufgrund der zu erwartenden bundesrechtlichen Vorgaben entfallen dagegen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sowie die Verpflichtung zur Betreuung in festen Gruppen in Kitas.