21. März 2022

Bayern: Corona-Maßnahmen bis 2. April

Bayern verlängert wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 2. April

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf die neuen Corona-Schutzmaßnahmen hingewiesen, die ab Samstag (19. März) übergangsweise bis zum 2. April gelten sollen.

Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Corona-Schutzmaßnahmen erläutert: „Die aktuelle Pandemielage mit Höchstwerten bei den Neuinfektionen gebietet es, wichtige Schutzmaßnahmen zu verlängern. Dies betrifft im Kern die bestehenden 2G-/3G-Regeln und die Maskenpflicht.“ Maskenstandard bleibt in Bayern die FFP2-Maske.

Insbesondere gelten folgende Maßnahmen und Anpassungen der kommenden Wochen:

  1. Aufgrund des hohen Schutzniveaus durch regelmäßige sind stufenweise Lockerungsschritte in Schulen in Bezug auf die Maskenpflicht geplant
    • Stufe 1: Ab 21. März Entfall der Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz in den Grundschulen sowie an Förderschulen
    • Stufe 2: Ab 28. März Entfall der Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz auch für die 5. und 6. Klassen aller Schulen.
    • In den Schulen und Kitas wird auch wie bisher regelmäßig getestet.
    • Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gilt zudem weiterhin ein intensiviertes Testregime und Maskenpflicht auch am Platz.
  1. Die Zugangsregelungen nach Impf-, Genesenen- oder Teststatus – also die Regelungen zu 2G plus, 2G oder 3G – bleiben im schon bisher geltenden Umfang erhalten. Es gilt also bis 2. April weiterhin z.B.
    • 2G plus in Diskotheken
    • 2G bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich, in Zoos, bei Messen und Kongressen, bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie
    • 3G in der Gastronomie und im Beherbergungswesen sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich.
  1. Für den Zugang von Besuchern und Beschäftigten zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen benötigen Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte brauchen – analog der bisherigen Bundesregelung – zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Entfall folgender Regelungen ab 19. März:

Aufgrund der zu erwartenden bundesrechtlichen Vorgaben entfallen dagegen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sowie die Verpflichtung zur Betreuung in festen Gruppen in Kitas.

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21. März 2022