Bayerisches Kabinett beschließt Lockerungen bei Corona-Regeln
Das Bayerische Kabinett hat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 23. Februar zu verlängern. Gleichzeitig wurden Änderungen vorgenommen. Diese treten ab dem morgigen Mittwoch in Kraft.
Demnach gilt:
1. Veranstaltungen/Messen:
Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen werden weiter vereinheitlicht. Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 %.
Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 %.
Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2-Maskenpflicht.
Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird dementsprechend von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.
2. Seilbahnen:
Für Seilbahnen besteht eine Kapazitätsgrenze von 75 %.
3. Bäder/Thermen/Saunen:
Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich.
4. Körpernahen Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege, etc) bei denen bisher 2G) galt, sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.
5. Gastronomie:
Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben.
6. Quarantäneregelung in Kindertageseinrichtungen:
Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine. D.h. eine generelle Quarantäne innerhalb einer Gruppe wird nicht angeordnet.