15. Februar 2022

Bayerische Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Regeln

Das Bayerische Kabinett hat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen,  die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen anzupassen.

Demnach treten am Donnerstag, den 17. Februar 2022, folgenden Änderungen in Kraft:

1. Kontaktbeschränkungen:

Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.

2. 2G-Regelung:

Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb unter den Bedingungen von 2G geöffnet:

• Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer

• öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten

• Messen, Tagungen, Kongresse

• Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen indoor

• Freizeiteinrichtungen (einschließlich Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen) und infektiologisch vergleichbare Bereiche.

Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %, im Kulturbereich 75 %) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.

3. 3G-Regelung:

Folgende Bereiche sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich:

• die eigene aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung)

• der Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen

• Bibliotheken und Archive

• Museen, Ausstellungen

• Fitnessstudios, Solarien

• Fitnessstudios, Solarien

• die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z. B. Blasorchester, Laienschauspiel)

4. Begrenzung der Kundenzahl:

Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.

5. Aufhebung der Kapazitätsgrenzen:

Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden aufgehoben.

6. Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler:

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.

7. Kontaktdatenerfassung:

Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.

8. Regionale Hotspotregelung:

Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.

9. Perspektive für Gastronomie/Beherbergungswesen sowie Clubs/Diskoteken:

Bayern erwartet sich von der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz außerdem weitere Öffnungsperspektiven für die Gastronomie, das Beherbergungswesen sowie für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken. Bayern kann sich dabei vorstellen, die Gastronomie und das Beherbergungswesen bald generell nach 3G zu öffnen. Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken könnten vorsichtig unter den Bedingungen von 2G plus geöffnet werden. Bundesweite Schritte in dieser Richtung würden von Bayern begrüßt.

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15. Februar 2022