Aufhebung der Geflügelpest-Sicherheitsmaßnahmen
Das Landratsamt Hof hebt die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 08.12.2021 wieder auf. Die aktuelle Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kommt zu dem Ergebnis, dass das Risiko einer direkten oder indirekten Geflügelpest-Einschleppung in Geflügelbestände in Bayern durch Wildvögel derzeit nur noch als gering eingestuft werden kann. Daher sind die bis dato geltenden Maßnahmen, wie etwa das Verbot von Geflügel-Ausstellungen und -Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, nicht mehr erforderlich. Die Sicherheitsmaßnahmen verlieren mit Ablauf des heutigen Tages ihre Gültigkeit.