25. November 2024

Aufhebung Allgemeinverfügung zur Schweinepest

Die bestehende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof vom 22.10.2021 zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird aufgehoben, da sich die Ausbreitung des ASP-Geschehens in Sachsen zusehends abschwächt. Aufgrund der sich verringernden Bedrohungslage eines ASP-Eintrags aus Richtung Sachsen ist eine erweiterte Untersuchungspflicht nicht mehr erforderlich.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung hat das Landratsamt Hof am 25.11.2024 erlassen. Diese Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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25. November 2024