Angekündigte bayernweite Lockerungen ab 7. Juni in Stadt und Landkreis Hof
Die Schulen im Landkreis Hof sollen, wie mitgeteilt, durch eine Ausnahmegenehmigung ab Montag zeitgleich mit den Schulen in der Stadt Hof zum Präsenzunterricht zurückkehren dürfen. Noch davon ausgenommen sind die Schulen in Naila, aufgrund des örtlichen Ausbruchsgeschehens.
Darüber hinaus hat das bayerische Kabinett heute bayernweite Lockerungen ab Montag, 7. Juni, in verschiedenen Bereichen in Aussicht gestellt. Eigene Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden sind dann nicht mehr notwendig.
„Wir sind auf einem guten Weg aus der Pandemie. Deshalb begrüße ich auch alle Öffnungsschritte, die der Freistaat Bayern heute angekündigt hat – sowohl im privaten Bereich und bei der Gastronomie, als auch im Einzelhandel und natürlich im schulischen Bereich“, so Landrat Dr. Oliver Bär dazu am heutigen Freitag. „Bei uns ist es so, dass wir in den vergangenen Wochen konstant sinkende Infektionszahlen hatten. Wir haben im Landkreis aufgrund eines eingrenzbaren Ereignisses in Naila in der vergangenen Woche die wichtige 50er-Grenze überschritten. Wir gehen aber davon aus, dass wir morgen wieder eine gesunkene Inzidenz unter 50 haben werden.“
Die neuen bayerischen Regelungen unterscheiden nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz unter 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Bei einer Inzidenz von 100 und mehr gilt die Bundesnotbremse. Die Schwellenwerte müssen dabei stabil unterschritten werden, das heißt an mindestens fünf Tagen in Folge.
Sowohl Inzidenz der Stadt als auch die des Landkreises Hof liegen stabil unter dem wichtigen Schwellenwert 100 (der Landkreis seit 11. Mai, die Stadt seit 19. Mai). Die Stadt Hof unterschreitet auch die 50er-Marke seit dem 26. Mai.
Die angekündigten bayernweiten Lockerungen betreffen u.a. allgemeine Kontaktbeschränkung, geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass, wirtschaftsnahe Veranstaltungen, Alten- und Pflegeheime, Beherbergungsbetriebe, Handel, Gastronomie sowie das erlaubte Sortiment auf Märkten. Auch im Bereich von Kultur, Sport, Freizeiteinrichtungen, Gottesdiensten und Proben von Laienensembles wird gelockert. Weitere Details unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-4-juni-2021/
Für Einzelhandel und Gastronomie gilt in Stadt und Landkreis Hof gemäß der bayernweiten Regelungen ab 7. Juni Folgendes:
– Einzelhandel: Aufgrund der stabilen Inzidenz unter 100 kann der Einzelhandel allgemein geöffnet werden. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (z.B. Hygienekonzept, Kundenbegrenzung je nach Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.
– Gastronomie: Die Innengastronomie kann geöffnet werden. Aufgrund der Inzidenzen von unter 100 kann sie drinnen wie draußen bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) offen bleiben. Ein negativer Test ist bei Inzidenz ab 50 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften als Innengastronomie bleiben geschlossen.