Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Hof: Inzidenz drei Tage unter 35
Die 7-Tage-Inzidenz hat heute den Wert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Damit gelten im Landkreis Hof ab übermorgen (Donnerstag, den 16.09.2021) diejenigen Regelungen der 14. BayIfSMV nicht mehr, die an eine 7-Tage-Inzidenz über 35 geknüpft sind.
Das bedeutet insbesondere, dass die 3G-Regelung entfällt. D.h. Anbieter, Veranstalter oder Betreiber brauchen keine Impfnachweise, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen, da diese für geschlossene Räume bei einer Inzidenz von 35 und darunter nicht verpflichtend sind.
Dies gilt insbesondere für die Wahrnehmung folgender Angebote in geschlossenen Räumen:
1.) Öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nicht privaten Räumlichkeiten
– Sportstätten und praktische Sportausübung, Fitnessstudios
– Theater, Oper, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
– Gastronomie und Beherbergungswesen
– Hochschulen, Kongresse, Tagungen, Bibliotheken und Archive
– Außerschulische Bildungsangebote einschließlich beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung, Musikschulen, Fahrschulen und Erwachsenenbildung
– Zoologische Gärten
– Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
– Touristischer Bahn- und Reisebusverkehr
– Infektiologisch vergleichbare Bereiche
2.) Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.