9. Januar 2025
Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbescheids „Interaktiver MTB-Park mit Lernparcours“ sowie der entsprechenden Auslegung; Vollzug des Umweltverträglichkeitsgesetzes
Bekanntmachung
Mit Bescheid vom 13.07.2021 hat das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge den Antrag des ZV Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg zum Bau eines Interaktiven MTB-Parks in der Gemarkung Martinlamitzer Forst-Nord genehmigt. Dieser Genehmigungsbescheid wurde nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens und auf Grundlage ergänzender Unterlagen durch den Vorhabenträger, sowie einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 4 ff. UVPG durch Bescheid vom 17.12.2024 geändert. Der Änderungsbescheid wird hiermit gem. § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich bekannt gemacht.
Gegenstand des Vorhabens:
Im Bereich des Großen Kornbergs soll beidseits der bestehenden Skipisten ein interaktiver Mountainbike-Park mit Trails in verschiedenen Schwierigkeitsstufen errichtet werden. Die Gesamtfläche des Projektgebietes beträgt ca. 22 ha, davon entfallen ca. 43.000 m² auf die Flächen der Trails. Teilweise sind für diese Maßnahmen Rodungen erforderlich. Seitens des ZV Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg wurde ein Betreiberkonzept erstellt, welches in die Umweltverträglichkeitsprüfung eingearbeitet und zum Inhalt der Entscheidung gemacht wurde.
Der verfügende Teil des Bescheides lautet:
Der Baugenehmigungsbescheid vom 13.07.2021 wird wie folgt geändert: Die überarbeitete spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Froelich & Sporbeck Umweltplanung und Beratung vom 30.01.2023 sowie der UVP-Bericht des Büros Froelich & Sporbeck Umweltplanung und Beratung vom 30.01.2023 und das Betreiberkonzept des Zweckverbandes Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg vom 11.07.2022 sind Bestandteile dieses Bescheides. Die Rodungserlaubnis wird gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Waldgesetz – BayWaldG – erteilt. Die erforderliche Erlaubnis von der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Fichtelgebirge“ – LSG-VO - für den Bau des Interaktiven Mountainbike-Parks wird gem. Art. 18 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG - ersetzt. Die für die Rodung des Waldes nach § 8 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Fichtelgebirge“ – LSG-VO erforderliche Befreiung wird gem. Art. 56 S. 3 BayNatSchG ersetzt.
Über die in den Anhörungsverfahren vom 29.12.2020 und 17.04.2024 erhobenen Einwendungen wird wie folgt entschieden: Die Einwendungen werden, soweit ihnen nicht durch Nebenbestimmungen dieses Bescheids Rechnung getragen wurde bzw. soweit sie nicht in die Allgemeinverfügungen zur Regelung des Erholungsverkehrs am Großen Kornberg der Landratsämter Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge vom 12.07.2024 eingearbeitet wurden, zurückgewiesen.
Die Regelungen des Baugenehmigungsbescheides vom 13.07.2021, Az. 41-437/2019 gelten weiterhin, sofern sie nicht durch diesen Bescheid geändert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth erheben.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schriftlich oder zur Niederschrift:
Die Klage können Sie schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben. Die Anschrift lautet: Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth,
Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth.
- Elektronisch:
Die Klage können Sie beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth auch elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erheben.
In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts und des Denkmalschutzrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfes per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgh.bayern.de).
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und die ihm zugrundeliegenden Genehmigungsunterlagen liegen in der Zeit vom
17.01.2025 bis einschließlich 31.01.2025
im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge (Jean-Paul-Str. 9, Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr), im Landratsamt Hof (Schaumbergstr. 14, Hof, Öffnungszeiten: Montag 07:30 – 16:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 07:30 – 14.00 Uhr, Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr, Freitag 07:30 – 12:30 Uhr), sowie in den Städten Rehau (Martin-Luther-Str. 1, Rehau), Schwarzenbach a.d. Saale (Ludwigstr. 4, Schwarzenbach a.d. Saale), Selb (Ludwigstr. 6, Selb), Kirchenlamitz (Marktplatz 3, Kirchenlamitz), Marktleuthen (Marktplatz 3, Marktleuthen) und Schönwald (Schulstr. 6, Schönwald) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsicht aus und können dort eingesehen werden. Hinsichtlich der Öffnungszeiten wird gebeten, die Hinweise in den jeweils ortsüblichen Bekanntmachungen der auslegenden Gemeinden zu beachten. Zudem kann der Bescheid und seine Begründung von den Betroffenen und von denjenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge schriftlich bzw. unter bauamt@landkreis-wunsiedel.de angefordert werden.
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 31.01.2025) den Betroffenen und den gegenüber, die Einwendungen erhoben haben als zugestellt (Art.74 Abs. 5 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).
Wunsiedel, den 09.01.2025
Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Sellnow
Oberregierungsrätin