Abfallgebühren werden fällig
Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Hof, die ihre Abfallgebühren noch bar oder durch Einzelüberweisungen zahlen, ist der 1. Oktober ein wichtiger Termin. Spätestens dann wird die Gebühr für das zweite Halbjahr 2018 fällig.
Das Landratsamt Hof bittet alle Selbstzahler um Beachtung dieses Stichtages. Um ein Mahnverfahren zu vermeiden, wird grundsätzlich der Gebühreneinzug mittels Lastschrift empfohlen. Ein Risiko besteht dabei nicht, das Mandat kann jederzeit widerrufen werden. Vielmehr liegt der Vorteil des Lastschriftverfahrens auf der Hand. Die Zahlungstermine für Abfallgebühren können nicht mehr vergessen oder übersehen werden. Formulare für die SEPA-Lastschrift-mandate gibt es bei der Kreiskasse im Landratsamt Hof. Sie können auch gern unter der Telefon-Nr. 09281/57-339 oder 57-439 angefordert werden.
Bitte unbedingt beachten: Wer am Abbuchungsverfahren teilnimmt, muss Änderungen beim Konto oder einen eventuellen Wechsel der Bank bis spätestens 13.09.2018 mitteilen.