Ab heute: Lockerung der 3G-Regelung im Landkreis Hof
Der Landkreis Hof hat am Dienstag den 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Damit gelten im Landkreis Hof ab heute diejenigen Regelungen der 14. BayIfSMV nicht mehr, die an eine 7-Tage-Inzidenz über 35 geknüpft sind.
Das bedeutet insbesondere, dass die 3G-Regelung entfällt. D.h. Anbieter, Veranstalter oder Betreiber brauchen keine Impfnachweise, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen, da diese für geschlossene Räume bei einer Inzidenz von 35 und darunter nicht verpflichtend sind.
Alle Informationen im Detail finden Sie auch auf unserer Homepage www.landkreis-hof.de/coronavirus-wir-informieren/