9. Januar 2022

Ab 11. Januar 2022: 3G-Regel für Besucher am Landratsamt

Ab Dienstag, 11.01.2022, gilt im Landratsamt Hof inklusive seiner Außenstellen die 3G-Regel. Ein Betreten der Amtsgebäude ist demnach auch für den Besucherverkehr nur noch möglich, wenn am Eingang ein Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis (Schnelltest) vorgelegt wird. Ohne einen entsprechenden Nachweis ist der Zutritt nicht möglich.

Darüber hinaus gilt für alle Besucherinnen und Besucher die bestehende FFP2-Maskenpflicht weiter. Publikumsverkehr ist im Landratsamt aufgrund der Pandemiesituation auch weiterhin nur nach Voranmeldung möglich, mit Ausnahme der Zulassungsstelle, für die keine vorherige Terminvereinbarung nötig ist.

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9. Januar 2022