Ab 10.02. in Bayern: Corona-Selbsttest für Besucher in Krankenhäusern und Heimen ausreichend
Ab dem heutigen 10. Februar 2023 gelten in Bayern Erleichterungen bei Corona-Tests für Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.
Für Besucherinnen und Besucher reicht ab heute ein Selbsttest ohne Aufsicht aus – ein Testnachweis einer Teststelle ist nicht mehr erforderlich.
Mehr dazu lesen Sie in der entsprechenden Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums.