Absteckungsabnahme
Absteckungsabnahme Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter: Überschwemmungsgebiet Sächsische Saale 0,00 – 28,800 km Überschwemmungsgebiet Höllbach 0,000 – 2,800 km Überschwemmungsgebiet Südliche Regnitz 0,000 – 24,000 km Überschwemmungsgebiet Selbitz 0,000 – 27,600 km Überschwemmungsgebiet Perlenbach 0,000 – 3,000 km Überschwemmungsgebiet Nördliche Regnitz Überschwemmungsgebiet Lamitz 0,000 – 10,500 km Überschwemmungsgebiet Culmitz 0,000 – 6,600 km Checkliste Jugendschutz Mietobergrenzen Hinweis: Die Absteckung der Grundfläche und Festlegung der Höhenlage ist vor Baubeginn unter Einhaltung der genehmigten Bauvorlagen vorzunehmen. Vor der Absteckung sind die Grenzzeichen kenntlich zu machen. Erst nach Kenntnisnahme von der Absteckung durch die technische Abteilung des zuständigen Bauamtes (Kreisbauamt oder Stadtbauamt oder Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft bzw. der Marktgemeinde) bzw. nach Abnahme und Bescheinigung der Absteckung durch einen zugelassenen verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.