Datenschutzhinweis Zulassung
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, poststelle@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Gesellschaft für Kommunalinterne Dienstleistungen mbH für den Landkreis Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, datenschutz@landkreis-hof.de, Tel. 09281/57-150
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, damit Ihr Antrag auf Zulassung, Umschreibung, Wiederinbetriebnahme oder Änderung der Halter-/Technikdaten nach den Vorgaben der Fahrzeug- Zulassungsverordnung bearbeitet und die Fahrzeugpapiere ausgefertigt werden können.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 6 ff Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Kraftfahrt-Bundesamt
- andere Zulassungsbehörden im Falle eines Umzugs
- ggf. zuständige Polizeidienststellen
- Hauptzollamt
- Versicherungsunternehmen
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland:
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Hof so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 61 StVG für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Hof durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Das Landratsamt Hof benötigt Ihre Daten, um Anträge nach den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.